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Ortsfamilienbuch Birnbach (Ww)
Hinweis. Das OFB Birnbach (Ww.) ist momentan noch in der Entwicklung und eignet sich nicht für eine genaelogische Konsultation, da die enthaltenen Daten derzeit spärlich und lückenhaft und noch nicht abschließend überprüft sind.
Vorwort. Sehr gerne arbeite ich eure Daten in das OFB Birnbach (Ww.) ein, solange ihr die Daten mit Quellen belegen könnt. Bei Nutzung der Daten, bitte unbedingt den Abschnitt "Qualität der Kirchenbücher" beachten! Kirchspiel Die erste Erwähnung des Ortes und der Kirche geschieht ziemlich spät. Im Jahre 1131 bestätigte Papst Innozenz II. dem Bonner Cassiusstift dessen Besitzungen und Rechte, darunter den Hof und die Kirche und den ganzen Zehnt zu Birnbach,"Curtim Berenbach et ecclesiam cum tota decima“. Als Grundherr unterhielt das Stift dort ein Hofgericht. Ort und Kirchspiel müssen indessen ursprünglich im Besitz der Grafen von Neuenahr gelegen haben, da diese im Jahr 1298 „Berenbach“ an den Grafen Johann I. von Sayn verkauften.
Orte ( Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/) Birnbach , Hasselbach, Hemmelzen, Oberirsen (Marenbach, Rimbach), Neitersen (Fladersbach, Kahlhardt, Neiterschen, Niederölfen und Obernau), Oberölfen, Werkhausen (Acker, Überdorf, Ochsenbruch, Leingen), Weyerbusch (Hilkhausen, Wiesplacken), Wölmersen
Friedhöfe Birnbach Der Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Birnbach blickt auf eine jahrhundertelange Geschichte zurück. Die Kirche in Birnbach wurde erstmals 1131 urkundlich erwähnt. In dieser Zeit war es üblich, Friedhöfe direkt um die Pfarrkirche herum anzulegen (der sogenannte "Kirchhof"). Der heutige Friedhof wird durch einen Zweckverband verwaltet und dient den Ortsgemeinden Birnbach, Hemmelzen, Oberirsen und Wölmersen.
Hasselbach Es gibt keine eindeutigen Belege für das genaue Gründungsdatum des heutigen Friedhofs in Hasselbach (Westerwald). Sicher ist jedoch, dass die Anlage bereits seit vielen Jahrzehnten besteht.
Neitersen Der alte Friedhof in Neitersen wurde im Jahr 1881 angelegt. Das Gründungsjahr ist direkt am alten Friedhofstor vermerkt.
Weyerbusch In Weyerbusch gibt es zwei Hauptfriedhöfe sowie kirchliche Zentren der katholischen und evangelischen Gemeinde.
Quellen
Evangelische Kirchenbücher vom Kirchspiel Birnbach. Taufregister (*): 1666 – 1859 (Lücken), Heiratsregister: 1696 – 1859 (Lücken), Sterberegister: 1697 – 1859 (Lücken).
Katholische Kichenbücher der Pfarrgemeinde St. Joseph in Weyerbusch Taufregister: 1859-1860, Heiratsregister: 1838-1860 und 1868-1874, Sterberegister 1838-1860 und 1868-1874. (*) Im historischen Taufregister bezeichnet das eingetragene Datum primär das Taufdatum. Die Taufe erfolgte meist wenige Tage nach der Geburt. Grund: Hohe Säuglingssterblichkeit verlangte eine schnelle Taufe.
Weitere Quellen werden bei den jeweiligen Familien und Personen genannt. Alle Daten ab 1860, ohne Quellangaben, sind nicht überprüft!
Lizenzbedingungen / Quellangabe Das Ortsfamilienbuch steht als digitale Ausgabe allen Familienforschern zu privaten Zwecken kostenfrei zur Verfügung. Zugleich untersage ich die kommerzielle Verwertung, Vervielfältigung, Mikroverfilmung und Verabeitung in elektronischen Systemen, der genealogischen Daten aus dieser Zusammenstellung. Hierzu verweise ich auf die unten stehende Lizenz: CC-BY-NC 4.0. Lizenzbedingungen: https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de Quellangabe: OFB Birnbach (Ww.) (57612). Michael Klein.
Haben sie Kenntnis einer missbräuchlichen Nutzung der Daten, bitte ich um Mitteilung an OFB-Birnbach-Ww@magenta.de.
Rechte Das Urheberrecht an dieser Zusammenstellung der Daten – Ortsfamilienbuch der Evangelischen Kirchengemeinde 57612 Birnbach (Ww.), liegt bei Michael Klein.
Qualität der Kirchenbücher Leider ist oftmals die unsachgemäße Buchführung als Ursache mancher Fehler zu nennen. Viele Taufen beinhalten keine Vornamen der Kinder. Eine Rekonstruktion der Vornamen ist in einigen Fällen über die Konfirmationen, Eheschließungen oder Todeseinträge möglich. Viele Taufen, Eheschließungen und Beerdigungen wurden einfach durch Vergesslichkeit oder Nachlässigkeit nicht, falsch oder nur unvollständig aufgezeichnet. Das Sterbealter wurde manchmal von den Angehörigen erfragt. Diese machten aus Unkenntnis mitunter falsche Angaben, die ungeprüft übernommen wurden. Bei den Taufen ist sehr oft nur der Vater des Kindes mit Geburtsort angegeben. Ein Hinweis auf die Mutter fehlt, genauso wie vereinzelt der Tauf-/Wohnort. Bei den Trauungen wurden oft nur die Namen der Brautleute, nicht aber die der jeweiligen Eltern angegeben. Bei folgenden Eintragen "(Beispiel - 1722 d. 7 Aug ist Christian Kochs Kind beerdigt worden), wurde das Sterbedatum dem nächst liegenden unverheirateten Kind zugeordnet., In der Gemeinde Neitersen mit den Ortsteilen Fladersbach, Kahlhardt, Neiterschen, Niederölfen und Obernau ist die Zuordnung oft ungenau, da die Kirchenbücher "zusammengefasst" wurden. Z.B. Neitersen/Fladersbach und Niederölfen/Fladersbach. Das gilt auch für Werkhausen & Leingen. Auch hier sind die Kirchenbücher "zusammengefasst" (Werkhausen & Leingen). Viele Einträge im Kirchenbuch sind verblasst und daher kaum leesbar. Auch Einträge wie: "D. 17 ten haben Johann Huperich Krämer und", helfen nicht wirklich weiter. Die Nummerierung der Kirchenbücher ist "abenteuerlich". Die Schrift der Pfarrer lässt zu wünschen übrig. Hier einige Beispiele. Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4
Datenschutz Hier verweise ich auf die Regelungen des Projekt's OFB. https://wiki.genealogy.net/index.php/Projekt_OFB. Aktuell 2025: – für Taufbücher 110 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1914) – für Heiratsbücher 80 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1944) – für Sterbebücher 30 Jahre (Stichdatum aktuell: 31. Dezember 1994) Kirchenbucheinträge, die nach den genannten Stichdaten liegen, dürfen von den Kirchengemeinden bzw. Archiven nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen:
– Tauf- und Heiratseinträge von Personen, die bereits länger als 30 Jahre tot sind, dürfen öffentlich zugänglich gemacht werden, auch wenn sie nach den genannten Stichdaten liegen;
Haftung / Fehler Die Zusammenstellung der Personen- und Familiendaten im vorliegenden Familienbuch kann maximal nur so gut sein, wie die Genauigkeit und Vollständigkeit der in den ausgewerteten Büchern gemachten Angaben erlauben. Alle Angaben in diesem Ortsfamilienbuch wurden von mir sorgfältig erfasst, jedoch kann für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen werden und sind deshalb als nicht rechtsverbindlich anzusehen. Alle Daten wurden durch ein Programm zur Überprüfung von Gedcom Dateien auf logische Fehler bei den Angaben des Datums ( z.B. Geburt nach Tod bzw. Heirat ) und andere diverse potentielle Probleme überprüft. Wie bei allen Ortsfamilienbüchern kann auch hier keine Garantie für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden. Korrekturen und Ergänzungen (bitte mit konkreter Quelle) werden daher gerne angenommen und in einer späteren Ergänzung berücksichtigt.
Michael Klein
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letzte Aktualisierung der Datenbank Ortsfamilienbuch Birnbach (Ww): 12.01.2026 Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons - Namensnennung - Nicht kommerziell 4.0 International Lizenz
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